Grundsteuerreform Flächenermittlung Schnittstelle Steuerrecht & technisches Aufmaß

Immobilienbewertung + Steuerrecht + Flächen-Aufmaß

Flächenermittlung Grundsteuererklärung

Die ImmoWert AG kombiniert das Know-How aus Immobilienbewertung, Steuerrecht und technischem Aufmaß.

Als interdisziplinäre Schnittstelle zur sachgerechten Anwendung der Vorschriften nach dem Bewertungsgesetz (BewG), der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und der DIN 277 bzw. Wohnflächenverordnung (WoFlV) erfassen wir Gebäudeflächen. Wir bereiten die Daten der Flächenermittlung für Grundsteuererklärungen für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Immobilien-Eigentümer auf:

  • fachkundige Einordnung von baulichen Anlagen
  • rechtskundige, wirtschaftliche Flächenermittlung
  • zeit- und kosteneffektiv durch Lasertechnik
  • modell- und gesetzeskonforme Datenerhebung
Flächenermittlung für Grundsteuererklärung
STEUERRECHTLICHES WISSEN

Wir bereiten die Daten modell­kon­form gemäß sämtlicher länder­spezifischen Be­sonder­heiten auf und über­mitteln Ihnen die Daten digital.

IMMOBILIENBEWERTUNG

Das Bundes­modell und einige wert­ab­hängige Län­der­modelle er­for­dern viel­fach ein Detail­wissen auf dem Gebiet der Immobilien­be­wertung.

LASERTECHNIK

Mit neuester Laser­technik kön­nen wir das Flächen-Auf­maß, ins­beson­dere für große Ge­werbe­flä­chen, kosten- und zeit­sparend durch­führen.

Sachgerechte Aufteilung

Abgrenzungs-problematiken

Wir vereinen Kompetenz zu Ihrem Vorteil

Im gewerblichen Bereich spielt bei der Flächenermittlung für die Grundsteuererklärung oftmals die korrekte Unterscheidung von steuerrechtlichen Begrifflichkeiten eine entscheidende Rolle. Dies kann einen finanziellen Unterschied in der Besteuerung zur Folge haben.

Beispielsweise ist eine exakte Abgrenzung des Grundvermögens von Betriebsvorrichtungen bzw. Außenanlagen und eine fachkundige Einordnung von baulichen Anlagen vorzunehmen. Zum Grundvermögen sind u.a. Gebäude zuzuordnen. Dabei sind die steuerrechtlichen Voraussetzungen für die Erfüllung der vorgegebenen Kriterien sachverständig zu bewerten.

Wir fungieren für Sie als inter­diszi­pli­näre Schnitt­stelle zur sach­gerechten An­wen­dung der Vor­schriften nach dem Be­wer­tungs­gesetz (BewG), der Immobilien­wert­er­mittlungs­ver­ord­nung (ImmoWertV) und der DIN 277 bzw. der Wohn­flächen­ver­ordnung (WoFlV).

Zum Grundvermögen sind u.a. Gebäude zuzuordnen. Dabei sind die steuerrechtlichen Voraussetzungen für die Erfüllung der vorgegebenen Kriterien sachverständig zu würdigen.  Auch bei der Einordnung von Betriebsvorrichtungen ist die Prüfung einzelner Sachverhalte von Relevanz. Insbesondere ob die betreffenden Gebäudebestandteile der Benutzung des Gebäudes dienen oder in einer engen Beziehung zum Betrieb stehen. Um die Flächenermittlung für Sie wirtschaftlich durchzuführen, legen wir beim Aufmaß auch auf diese Themen ein besonderes Augenmerk. Nur durch ein Vor-Ort-Aufmaß lassen sich einzelne Kriterien wie „feste Verbindung mit dem Grund und Boden“, „Aufenthalt von Menschen“ oder „Standfestigkeit“ im Detail und rechtssicher ermitteln

Bei der DIN 277 wiederrum sind Abgrenzungsthemen hinsichtlich der Begrifflichkeiten Konstruktions-Grundfläche (KGF), Verkehrsfläche (VF) und Technikflächen (TF) von Relevanz.

Flächenermittlung Grundsteuererklärung

Flächenermittlung für Grundsteuererklärung

Auch bei den unbebauten Flächen sollte eine sachverständige Abgrenzung von selbständig nutzbaren Flächen gemäß der Vorgaben nach § 257 Abs. 2 und 3 Bewertungsgesetz (BewG) erfolgen. Dies würde andernfalls bei Anwendung des Bundesmodells und bei einigen wertabhängigen Ländermodellen oftmals zu unsachgemäßen Ergebnissen und einer falschen Steuerlast führen.

WIRTSCHAFTLICH

RECHTSSICHER

FRISTGERECHT

Flächenermittlung Grundsteuererklärung: unverbindlich anfragen.

Anfrage & Angebot

Die ImmoWert AG unter­stützt Steuer­be­rater und gewerbliche Immobilen­eigentümer bei der Flächenermittlung für die Grundsteuererklärung. Für ein An­gebot be­nötigen wir von Ihnen folgende Angaben:

BASIC

  • Objektadresse
  • Anzahl der Gebäude
  • Anzahl der Geschosse
  • Keller ja/nein
  • Ansprechpartner

PLUS
zusätzlich noch

  • Anzahl der Miet-/Nutzeinheiten je Gebäude
  • Art des Gebäudes (gem. Anlage 24 BewG)

PREMIUM
zusätzlich noch

  • gewünschtes LoD (Level of Detail)

Senden Sie Ihre Anfrage für die Flächen­ermittlung Grund­steuer­erklärung an:

Flächenermittlung Grundsteuererklärung

Flächenermittlung Grundsteuererklärung

Fragen & Antworten

Es ist eine Anwendung der DIN-Normen und der Wohnflächenverordnung in der jeweils aktuell gültigen Fassung gesetzlich vorgeschrieben. Sofern derartige Flächenerhebungen nicht vorliegen, ist unter Umständen ein Flächenaufmaß vorzunehmen.

Für die Objektklasse Industrieimmobilien (Produktions-, Lager-, Logistikhallen) und die bis dato als Betriebsvorrichtung deklarierten Bauten, kann die Gebäudefläche bzw. die sachgerechte Flächenabgrenzung nur mit einem relativ großen Aufwand ermittelt werden. Insbesondere die modellkonforme Erhebung der Nutzflächen ist deutlich aufwändiger als die Ermittlung der Bruttogrundfläche. Vielen Immobilieneigentümern liegt beispielsweise nur eine Flächenaufstellung nach den Vorgaben der Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e.V. (gif) vor.

Eine empirische Erhebung der KPMG-Deutschland aus dem November 2021 sieht die Gebäudeflächenangaben nach DIN-Norm bzw. WoFlV als die zweitgrößte Herausforderung im Rahmen der Grundsteuerreform. Befragt wurden für die Studie ca. 300 gewerbliche Immobilieneigentümer.

Auf die Frage inwieweit die Gebäudeflächen nach DIN-Norm vorliegen antworteten die befragtenTeilnehmer wie folgt:

Abweichungen von 100% aufgrund von Rundungsdifferenzen 
Prozentuale Angaben aller Antworten

Quelle: Studie „Bietet Zündstoff: Die Grundsteuerreform“
KMPG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, November 2021

Zahlreiche Studien belegen, dass insbesondere die deutsche Immobilienwirtschaft in puncto Digitalisierungsgrad mit den größten Nachholbedarf aufweist. Im Kontext der fortschreitenden digitalen Transformation bietet sich für einige Unternehmen die Digitalisierung sämtlicher Daten (u.a. Flächen) sowie die Implementierung eines Corporate Real Estate Managements (CREM) an. Eine Flächendigitalisierung in den gängigen Dateiformaten bietet somit auch unabhängig vom Thema Grundsteuererklärung zahlreiche Verwendungsmöglichkeiten. Zumal auch hier die gesetzlichen Anforderungen stetig zunehmen.

Eine Übersicht über unsere drei Leistungspakete erhalten Sie auf unserer Website unter folgendem Link:

https://xn--flchen-digitalisieren-61b.de/grundsteuer/#flaechenermittlung

Veränderungen an Grundstücken und Immobilien, die nach dem 01.01.2022 erfolgten, sind den Finanzbehörden innerhalb vorgegebener Fristen zu melden. Darunter fallen u.a. Umbauten, Ausbauten oder Nutzungsänderungen. Auch vor diesem Hintergrund ist eine präzise und gesetzeskonforme Bestandsaufnahme hinsichtlich der Flächen unerlässlich.

Bei einer verspäteten oder unvollständigen Abgabe der Steuererklärung drohen Verspätungszuschläge oder sogar eine Schätzung der Daten durch die Finanzbehörde. Sollten keine exakten Flächenangaben ausgewiesen werden können, ist nur in Ausnahmefällen eine sachgerechte Nennung von Näherungswerten zulässig. Diese müssen jedoch ausdrücklich als vorläufige Werte gekennzeichnet werden und mit einer nachträglichen Neuvermessung im Folgejahr nachgereicht werden.

Sowohl beim wertabhängigen Modell als auch beim Flächenmodell müssen die Flächenangaben von Grund und Boden sowie der Wohn- bzw. Nutzfläche der Gebäude eingereicht werden. Während die Grundstücksgrößen in der Regel über das Bestandsverzeichnis des Grundbuches bzw. über das Liegenschaftskataster eindeutig und exakt zu ermitteln sind, ist die modellkonforme Ermittlung der Gebäudeflächen oftmals komplexer.

Die maßgeblichen Berechnungsgrundlagen sind für die Wohnflächenermittlung die Wohnflächenverordnung (WoFlV) sowie für gewerbliche Nutzflächen die DIN 277.

Die DIN 277 differenziert nach den folgenden Flächenarten bzw. Begrifflichkeiten.

Für das Bundesmodell wird die Bruttogrundfläche (BGF) und für die Ländermodelle in der Regel die Nutzungsflächen (NUF) benötigt. Eine Übersicht der jeweiligen Modelle finden Sie auf unserer Website unter folgendem Link. (dann vielleicht Anker auf Steuermodelle setzen).

Bei der Wohnfläche sind typische Abgrenzungsfragen beispielweise die Zuordnung von Keller- und Abstellräumen, Fuß- und Sockelleisten, Türnischen, Schornsteine oder Treppen.

Hier sind beispielweise die korrekte Abgrenzung bzw. das Vorhandensein von Überdachungen oder der Verlauf der Dachschrägen bzw. die lichten Höhen entscheidend. Erhebungen aus der Praxis zeigen, dass nur bei einem geringen Anteil der Gewerbeimmobilien eine Flächenermittlung nach DIN 277 vorgenommen wurde.

Überschlägige Umrechnungsformeln, welche beispielsweise eine Umrechnung von Kubatur zur BGF ermöglicht, sind nach jetzigem Stand nicht zulässig.